Mahlstätte

Mahlstätte
Mahl|stät|te 〈f. 19germanische Gerichtsstätte; oV Mahlstatt [<ahd. mahalstat „Richt-, Gerichtsstätte“; zu germ. maþla- „öffentliche Versammlung, Verhandlung“; → Gemahl]

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Mahl|statt, Mahl|stät|te, die: Gerichts- u. Versammlungsstätte der Germanen im Freien: ∙ Ü Vom Gesicht, der Mahlstatt deiner Küsse, nimm, solang' ich ferne von dir bin, halb zum mindesten im Schattenrisse für die Fantasie die Abschrift hin (Bürger, Mollys Abschied).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Mahlstätte — Mahl|statt, Mahl|stät|te (Gerichts und Versammlungsstätte der alten Germanen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mahl (2), das — 2. * Das Mahl, des es, plur. die e, ein im Hochdeutschen völlig veraltetes Wort, welches ehedem den Schall, die Stimme, den Ton bedeutete, und vornehmlich in einem doppelten Verstande vorkommt. 1) Die Sprache, wie noch das Schwed. Male und Isländ …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Mahlstatt, die — Die Mahlstatt, plur. die stätte, oder die Mahlstätte, plur. die n, von 2. Mahl, die Versammlung, das Gericht; ein größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in den Gerichten einiger Gegenden üblich ist, den Ort, wo sich ein Gericht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Mahlstatt — Mahl|statt 〈f.; , stät|ten〉 = Mahlstätte * * * Mahl|statt, Mahl|stät|te, die: Gerichts u. Versammlungsstätte der Germanen im Freien: ∙ Ü Vom Gesicht, der Mahlstatt deiner Küsse, nimm, solang ich ferne von dir bin, halb zum mindesten im… …   Universal-Lexikon

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